Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter an:Spannend? Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr!
Damit Schüler und Lehrer gleichermaßen vor den gefährlichen Auswirkungen einer Pandemie geschützt sind, ist es unabdingbar, spezifische Hygienemaßnahmen im Schulalltag einzuführen – und diese auch zu berücksichtigen. Wissenswerte Fakten über die aktuellen Gegebenheiten:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit Blick auf die SARS-CoV-2-Epidemie spezielle Arbeitsschutzstandards und -regeln aufgestellt, um einen bestmöglichen Schutz vor Infektionen zu gewährleisten. Generell sind die landesspezifischen Hinweise und Vorgaben der Bildungsministerien zu beachten, genauso wie die der Schulbehörden. So gelten sowohl in allgemeinbildenden, als auch in berufsbildenden Schulen folgende Richtlinien:
– die Gesundheit und den Schutz von Lehrern und Schülern sicherzustellen
– Schutz aller am Schulleben Beteiligter durch Unterbrechung der Infektionsketten
– den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutz-, Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
– die Herstellung flacher Infektionskurven
– die Vermeidung von Schulschließungen
Die durchzuführenden Schutzmaßnahmen ergeben sich aus den wesentlichen Bestandteile des Paragrafen 4 ArbSchG, bei welchem jedoch technische Maßnahmen eindeutig Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen haben sollen. Letztere wiederum sind gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vorrangig. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen nicht individuell realisiert, sondern miteinander verknüpft werden sollten. In jedem Fall muss eine adäquate Beschaffenheit der Lernumgebung gegeben sein. So ist ein Mindestabstand von 1,50 bzw. 2,00 Metern zu anderen in den Räumlichkeiten befindlichen Personen einzuhalten. Eine ausreichende Lüftung muss ebenfalls sichergestellt werden. Jede am Schulleben beteiligte Person ist dazu angehalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen – für jeweils mindestens 20 Sekunden – und auf eine gründliche Oberflächenreinigung zu achten. Das heißt, dass Schülertische desinfiziert und auch Türklinken, Fenstergriffe sowie gegebenenfalls Arbeitsmaterialien gesäubert und, wenn möglich, mit einem Desinfektionsmittel behandelt werden müssen.
Kontakte sind unbedingt zu reduzieren. Um dennoch möglichst optimale Lernbedingungen zu erzielen, können feste Arbeits- und Lerngruppen gebildet und zwecks Austausch und Informationsweitergabe digitale Kommunikationsmittel gewählt werden. Sofern Vor-Ort-Dialoge in den einzelnen Bildungseinrichtungen unvermeidlich sind, sind die Einhaltung des Mindestabstandes sowie eine ausreichende Lüftung elementar. Auch das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gehört dazu, sofern es – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich ist, die Abstandsregelungen zu befolgen.
Wenn sich alle am Schulleben Beteiligten an die Hygiene-Regeln halten, kann die Gefahr der Ausbreitung von Infektionskrankheiten unterschiedlichster Art verringert werden. Es genügt in Zeiten von Corona allerdings nicht, eine „einfache“ Nassreinigung der Flächen durchzuführen. Vielmehr müssen Wischtücher zur Anwendung kommen, mit denen Krankheitserreger und Viren abgetötet werden. Das heißt, sie müssen mit unbegrenzt viruzid wirkenden Desinfektionsmitteln benetzt sein. Gleichzeitig sollten hautschonende Produkte verwendet werden.
In Klassenräumen, in der Aula, in Sporthallen, in der Caféteria sowie in den Sanitärbereichen ist ein hygienisches Verhalten unerlässlich. Damit die Schüler und Schülerinnen nicht nur den aktuell geltenden Richtlinien folgen, sondern zum Mitdenken angehalten werden, können Lehrer unter anderem Diskussionsrunden oder andere Maßnahmen durchführen. Die so gesammelten Ergebnisse können, beispielsweise als Mindmap online präsentiert oder in der Schule vorgestellt werden.
Erwähnenswert mit Blick auf die geltenden Hygienevorschriften geht es nicht darum, in allen Bereichen eine Keimfreiheit zu gewährleisten, sondern die Verminderung des Kontakts mit Viren, Bakterien und anderen Krankheitserregern auf ein gesundes Maß zu senken. Durch regelmäßiges Stoßlüften, Heizungsregulierung nach Bedarf sowie durch regelmäßiges Leeren der Abfallbehälter können wesentliche Ziele erreicht werden. Die Verwendung von Besen und Handfegern in den Räumlichkeiten, aber auch die Ausstattung der Schulräume mit Mobiliar mit glatten Oberflächen leistet in dem Zusammenhang ebenfalls einen wertvollen Beitrag. In vielen Schulen sind bereits Ordnungsdienste vorhanden, die in den einzelnen Klassen organisiert werden. Das Aufstellen von Reinigungsplänen nimmt hierbei ebenfalls einen hohen Stellenwert ein.
Das Lehrpersonal ist gut beraten, zusammen mit der Schulleitung zu erörtern, ob und in welchem Umfang Schutzkleidung sowie eine separate Laborausstattung bereit gestellt werden sollte. Bei der Zubereitung von Speisen für die Schulpausen sind zwingend die Vorgaben des Lebensmittelgesetzes sowie die allgemeingültigen Hygienevorschriften zu beachten. Dass bei der Essenszubereitung und -ausgabe ebenfalls vollumfänglich die Hygienevorschriften und Abstandsregelungen eingehalten werden müssen, ist selbstverständlich. Des Weiteren sind das Geschirr und die Tabletts möglichst heiß zu reinigen. Es müssen Servietten bereitgestellt werden. Alle am Schulleben beteiligten Personen müssen sich vor und nach dem Essen die Hände waschen und für die Reinigung und Desinfektion der Essensbereiche und Arbeitsflächen Sorge tragen. Abfälle müssen ebenfalls unverzüglich entsorgt werden.
Wenn jeder seinen Beitrag leistet, können die teils stringenten Hygienemaßnahmen im Schulalltag kontinuierlich und in vollem Umfang eingehalten werden.