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Das Referendariat besteht als Vorbereitungs- und Ausbildungsphase in Berufen, die mit einer Verbeamtung einhergehen. Beispielsweise bereiten sich zukünftige Lehrer innerhalb von zwei Jahren auf ihren Beruf vor. Jedoch erweist sich Dein Verdienst als Referendar geringer als der Beamtenlohn. Dein Einstiegsgehalt sowie die finanziellen Besonderheiten als Referendar erfährst Du im folgenden Beitrag.
Bekommst Du im Referendariat Gehalt oder Entgelt?
Ein Referendar erfährt in zwei Einsatzjahren praktische Kenntnisse, die das Studium nicht vermittelt. Zukünftige Lehrer erlernen in der Zeit beispielsweise den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Ferner absolvierst Du ein Referendariat in Körperschaften des öffentlichen Rechts und in der Verwaltung. Bevor die Verbeamtung erfolgt, bestehst Du die jeweils vorgeschriebenen Laufbahnprüfungen. Allerdings sammelst Du in keinem Fachbereich in der Referendariatszeit Reichtümer an. Lernst Du im Rechtsbereich, nennt sich der Verdienst offiziell „Unterhaltsbeihilfe“.
Die Bezeichnung weist bereits darauf hin, dass es sich im eigentlichen Sinn nicht um Gehalt handelt. Du erhältst das Geld nicht als Gegenleistung für Deine Dienste. Vielmehr sichert dieses Deinen Lebensunterhalt während der praktischen Ausbildung. Dadurch brauchst Du keinen Nebenverdienst zu suchen, der Deine Konzentration schwächt und Dein Leistungsvermögen beeinträchtigt. Auf den Unterhalt besitzt Du einen Rechtsanspruch, der ab dem ersten Tag als Referendar gilt. Abhängig vom Bundesland und dem Ausbildungsweg variiert die Höhe des Verdiensts.
Mit welchem Einstiegsgehalt rechnest Du als Referendar?
Im Bereich Lehramt besteht der bundesweite Durchschnitt bei einem „Gehalt“ von 1.000 Euro. Im Rechtswesen erhältst Du eine ähnliche Vergütung. Zum Verdienst kommen verschiedene Sonderleistungen, die sich an Deinem Familienstand und möglichen Nebeneinkünften orientieren. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst Du während Deiner Referendariatszeit nicht. Was Dir von Deinem Entgelt netto bleibt, hängt maßgeblich von Deiner Steuerklasse ab. Als Referendar bezahlst Du keine Rentenversicherung. Dafür gibst Du Beiträge zur Lohn- und eventuell Kirchensteuer ab. Durch die niedrige Gehaltsklasse brauchst Du keine hohen steuerlichen Abzüge zu befürchten.
Des Weiteren profitierst Du als Beamter im Vorbereitungsdienst von einer Beihilfeberechtigung. Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte Deiner Krankheitskosten. Versicherst Du Dich als Referendar privat, bietet Dir die Mehrzahl der Versicherungsgesellschaften einen günstigen Einstiegstarif.
Welche finanziellen Besonderheiten existieren im Referendariat?
Rechtsreferendare überstehen die gering vergütete Referendariatszeit durch die Aussicht auf hohe Gehälter im späteren Berufsleben. Die praktische Ausbildung für den Lehramtsberuf trifft oftmals auf weniger Beliebtheit. Vorwiegend die knappen Praktikanten-Bezüge sorgen dafür, dass sich viele Referendare nach Wohngeld und anderer finanzieller Unterstützung erkundigen. Die geringe Höhe des Entgelts besteht bereits seit den 1970er-Jahren, sodass zahlreiche Körperschaften und Ausbildungsstätten eine Neuerung fordern. Anderenfalls führt der niedrige Lohn für das fleißige Sammeln von Erfahrungen zum Wegbleiben interessierter Referendare.
Interessierst Du Dich während Deiner Referendariatszeit für einen Nebenjob, gibt es mehrere Regeln zu beachten. Beispielsweise überschreitet die Tätigkeit keinesfalls sechs Stunden in der Woche. Sonst drohen Abzüge bei Deinem Verdienst. Des Weiteren herrscht die Genehmigungspflicht. Der Staat fordert Deine gesamte Arbeitskraft, daher erlaubt er im Regelfall ausschließlich unkomplizierte Nebenberufe.
Verheiratete sowie Menschen mit Kindern profitieren während Ihres Referendariats von bestimmten Familienzuschlägen. Im Bundesland Bayern erhältst Du zum eigentlichen Verdienst monatlich:
113 Euro als Ehepartner ohne Nachwuchs,
209 Euro als Verheirateter mit Kind,
zusätzlich 96 Euro für das zweite Kind,
zusätzlich 299 Euro für jeden weiteren Sprössling.
Fazit: Referendare erhalten kein Gehalt, sondern Hilfe zum Unterhalt
Interessierst Du Dich für einen Beruf als Beamter – im Rechtswesen oder als Lehrkraft – steht Dir zunächst das Referendariat bevor. In den zwei Jahren besuchst Du beispielsweise Schulen, um Deine Fertigkeiten beim Weitergeben von Wissen zu verbessern. Dein Verdienst variiert bei diesem Beispiel abhängig vom Bundesland und der Schulform. Betätigst Du Dich als Referendar an einem Gymnasium in Bayern, erhältst Du monatlich 1.124 Euro. An einer Hauptschule sinkt das Entgelt auf 1.094 Euro.