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Das Angebot ganztägig an Schulen zu lernen, wird in Deutschland in drei Formen angeboten.
Die gebundene Ganztagsschule bietet in der Regel an allen Schultagen oder mindestens an 4 Tagen in der Woche ein verpflichtendes Angebot an Unterricht in Abwechslung mit ergänzenden Angeboten.
Die teilgebundene Ganztagsschule bietet an 2-3 Tagen einen verpflichtenden Ganztagsunterricht an. Die teilgebundene Form kann sich auch auf einen Teil der Schülerschaft beziehen, z.B. einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen. Das trifft besonders auf Ganztagsschulen im Aufbau zu, die mit einer Jahrgangsstufe beginnen und jedes Jahr eine Weitere hinzunehmen.
Die offene Ganztagsschule hält an 4-5 Tagen außerunterrichtliche Angebote für die Schüler/innen an, diese sind freiwillig. Zu Beginn eines Jahres entscheiden sich Schüler/innen für bestimmte Angebote, die Eltern stimmen der Auswahl zu und erst dann ist die Teilnahme verpflichtend.
Das Angebot ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bundesland | Gebundene Ganztagsschule | Teilgebundene Ganztagsschule | Offene Ganztagsschule |
Bayern | 4 Tage , 7 Stunden verpflichtend | keine | außerunterrichtliche, freiwillige Angebote, Betreuungszeit an mindestens 4 Tagen, 8:00 bis 16:00 Uhr |
Niedersachen | 3 Tage, 7 Stunden, verpflichtend | 2 Tage, 7 Stunden | außerunterrichtliche, freiwillige Angebote |
Hamburg | 4 Tage, 7 Stunden, verpflichtend,
Schule hält ein Betreuungsangebot an 5 Tagen vor |
Es werden nicht alle Jahrgänge, nicht alle Tage oder alle Standorte gebunden geführt. Die Schule erstellt ein eigenes Konzept. | freiwilliges Angebot an 4 Tagen, Schule hält für 5 Tage das Angebot vor |
Bremen | 5 Tage, 7 Stunden verpflichtend | 4 Tage, 7-8 Stunden,
können auch einzelne Klassen oder Jahrgangsstufen sein |
freiwilliges, außerunterrichtliches Angebot an 5 Tagen, Betreuungszeit bis 15:00 oder 16:00 Uhr |
Schleswig-Holstein | 37 Zeitstunden in der Primarstufe, 34-37 Stunden in der Sekundarstufe I, verpflichtend | Es werden nicht alle Jahrgänge, nicht alle Tage oder alle Standorte gebunden geführt. Die Schule beantragt ihr individuelles Konzept. | außerunterrichtliche, freiwillige Angebote |
Berlin | 4 Tage, 7 Stunden, verpflichtend,
|
gebundener und offener Ganztagsbetrieb auf die Woche verteilt. In der Regel 2 Tage gebundener und zwei Tage offener Ganztagsbetrieb. Verpflichtende und freiwillige Angebote an vier Tagen bis 16 Uhr. | zusätzliche Angebote, auf freiwilliger Basis an vier Tagen in der Woche bis 16 Uhr. |
Mecklenburg-Vorpommern | 323 Tage, 7 Stunden, verpflichtend | beginnend mit einer Jahrgangsstufe, aufwachsend | zusätzliche Angebote der Schule, die Teilnahme ist freiwillig |
Brandenburg | mindestens an 3 Tagen und 8 Stunden oder an 4 Tagen und 7 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend. | Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis mit einer Teilnahmeerklärung verpflichtend für 1 Schuljahr. |
Thüringen | Mindestens an 3 Tagen mit jeweils 7 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend an 3 Tagen mit 7 Stunden täglich. | Freiwillig kann ein Angebot an 3 Tagen mit jeweils 7 Stunden angenommen werden. |
Sachsen | mindestens an 3 Tagen mit jeweils 7 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend, an 3 Tagen mit 7 Stunden täglich. | Freiwillig kann ein Angebot an 3 Tagen mit jeweils 7 Stunden angenommen werden. |
Hessen | 5 Tage, 7 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend an 3 Tagen mit 7 Stunden täglich oder an 5 Tagen mit 7 Stunden | außerunterrichtliche, freiwillige Angebote |
Baden-Württemberg | an 3 Tagen mit 7 Zeitstunden, an 3 Tagen mit 8 Zeitstunden, an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden, an 4 Tagen mit 8 Zeitstunden, verpflichtend Die Schule entscheidet sich für eine Zeittaktung, |
Es gibt nur eine gebundene und eine offene Form des Ganztagsunterrichts. | Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb erfordert eine Anmeldung. Bei Anmeldung der Schülerin / des Schülers am Ganztagsbetrieb ist die Teilnahme für ein Schuljahr verbindlich. |
Saarland | 4 Tage, 7 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend. | Freiwillige Ganztagsschule in 2 wählbaren Modulen |
Nordrhein Westfalen | Mindestens 4 Tage, mindestens 7 Stunden, verpflichtend (erweiterte gebundene Ganztagsschule) | mindestens 3 Tage, mindestens 7 Stunden, verpflichtend
(gebundene Ganztagsschule) |
Freiwillige Angebote, die eine Teilnahme für ein Schuljahr erfordern, in der Regel an 5 Tagen bis mindestens 15:00 Uhr. |
Rheinland Pfalz | 4 Tage, 8 Stunden, verpflichtend | Die Teilnahme ist für einen Teil von Klassen oder Jahrgangsstufen verpflichtend. | Nach der Anmeldung ist die Teilnahme für ein Jahr verpflichtend. |